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Allgemeine Geschäfts-Bedingungen :

Jeder mir erteilte und von mir übernommene Auftrag (mündlich oder schriftlich) ist ein Urheberwerk-Vertrag mit lizenzrechtlichem Einschlag.
Meine Entwürfe, Werk- u. Reinzeichnungen, Retuschen, Ausdrucke bzw. Aufzeichnungen auf Datenträgern sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Ohne meine Erlaubnis dürfen sie, einschließlich der Urheberzeichnung, weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung auch von Teilen oder Details ist unzulässig. Meine Arbeiten dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mit der Zahlung des Lizenzhonorars erwirbt der Auftraggeber das ausschließliche Nutzungsrecht für den vereinbarten Auftrag. Jede anderweitige oder weitergehende Nutzung ist nur mit meiner Einwilligung gestattet. Das gilt insbesondere für die Wiedergabe eines Entwurfs in einem anderen als dem vereinbarten Format oder für andere Werbemittel.
Meine Zustimmung zu einer anderweitigen oder weitergehenden Nutzung ist von der Vereinbarung eines zusätzlichen Lizenzhonorars abhängig.
Die Berechnung der Honorare richtet sich nach dem "Ordnungsschema für die Berechnung der Honorare im Bereich der visuellen Kommunikation", herausgegeben vom Bund Deutscher Grafik-Designer (BDG) e. V., 4 000 Düsseldorf 1, Altestadt 8, oder nach einem festen, Stundensatz, der der wirtschaftlichen Lage angepasst wird, zuzüglich der gesetzlich geltenden MwSt. Die in meinem Angebot genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die, der Angebotsabgabe zugrunde gelegten, Auftragsdaten unverändert bleiben. Eine unentgeltliche Tätigkeit oder die kostenfreie Vorlage von Entwürfen, auch Skizzen oder Probedrucken sind nicht berufsüblich. Sie werden auch dann berechnet, wenn der Auftrag nicht erteilt wird. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluß auf das Honorar. Sie begründen kein Miturheberrecht, es sei denn, dass dies ausdrücklich vereinbart worden ist. Sonderleistungen, die vom Auftraggeber veranlasst wurden, wie zusätzliche Vorarbeiten (Modellbau, Photoaufnahmen, Digitalisierung von vorhandenen Vorlagen o.ä.), die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudien, Daten-Aufzeichnungen (einschließlich Maschinenstillstand), Entwürfen als Autoren-Korrekturen, Druckvorstufe sowie die Überwachung der Herstellung, Datenversand und Konvertierungen, werden nach dem Zeitaufwand gesondert berechnet. Der Preis der Ausdrucke richtet sich nach dem Papier- u. Druckerpatronenpreis. Qualitäts-Schwankungen bei Ausdrucken können technisch bedingt sein u. müssen in Kauf genommen werden. Für Reisen, die zur Durchführung des Auftrages notwendig sind, werden die entstandenen Reisekosten und Spesen in Rechnung gestellt. Dasselbe gilt für die, von mir verauslagten, Kosten für technische Hilfsarbeiten, besonders Materialien, Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reprosatz, Druck, Foto-Überwachung (auch außer Haus) etc. Meine Honorare sind bei Abnahme der Arbeiten fällig.
Sie sind ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Entstehen Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers, so können wir Vorauszahlung verlangen.
Der Auftraggeber hat nur dann ein Zurückbehaltungsrecht, wenn wir unbestritten unseren Gewährleistungsverpflichtungen nicht nachkommen.
Rabatt und Skonto nur nach Vereinbarung. Die Zahlung ist innerhalb von 10 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsschluss eingetretenen oder bekanntgewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann ich Vorauszahlung und sofortigeZahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen verlangen und die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einstellen. Sollte die Zahlung der offenen Rechnungen bewusst hinausgezögert werden, so tritt der Tatbestand der Verjährung nicht in Kraft. Die Zahlung muss auf jeden Fall geleistet werden.

Die Rechte stehen mir auch zu, wenn der Auftraggeber trotz einer verzugsbegründeten Mahnung keine Zahlung leistet.
Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Liefertermine sind nur gültig, wenn sie von mir ausdrücklich bestätigt werden oder vertraglich vereinbart wurden. Gerate ich mit meinen Leistungen in Verzug, so ist mir zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. § 361 BGB bleibt unberührt. Ersatz des Verzugsschadens kann bis zur Höhe des Auftragswertes (Eigenleistung ausschließlich Vorleistung und Material) verlangt werden. Betriebsstörungen berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses. Alle Entwürfe und Quelldaten, gleichgültig, ob sie zur Ausführung gelangen oder nicht, bleiben mein Eigentum. Die Originale sind mir nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, sofern nicht ausdrücklich eine gegenteilige Vereinbarung getroffen wurde. Vor der Ausführung der Vervielfältigung sind mir Korrekturmuster vorzulegen. Die Überwachung der Vervielfältigung erfolgt nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung. Texte werden von mir nach bestem Wissen sorgfältig gelesen, sind aber vom Auftraggeber gegenzulesen und abzuzeichnen. Wurden auf Geheiß vom Auftraggeber aus Zeit-und Kostengründen keine Probeandrucke angefertigt, trägt der Auftraggeber bei fehlerhafter Ausfertigung allein, die ihm entstandenen Kosten + Fremdkosten gegenüber Dritten. (Neuauflagendruck, Maschinenstillstand etc.). Druckreiferklärte DTP-Dateien sind nach der Verarbeitung zum Film erneut auf Richtigkeit zu prüfen. Ich hafte nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Von allen vervielfältigten Arbeiten sind mir üblicherweise 10 bis 20 einwandfreie ungefaltete Belege (bei wertvollen Stücken eine angemessene Anzahl) unentgeltlich zu überlassen. Im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit.
Die mir vom Auftraggeber zur Bearbeitung und Verwertung überlassenen Vorlagen werden unter der Voraussetzung verwendet, dass dieser hierzu berechtigt ist. Kostenvoranschläge sind nicht branchenüblich.
Für beschädigte Entwürfe ist Schadenersatz zu leisten.
Meine Daten u. Arbeiten dürfen nicht als Vorlage an andere Grafik-Designer weitergegeben werden. Datenklau ist strafbar.
Eine Haftung für die wettbewerbs-und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit meiner Entwürfe wird von mir nicht übernommen.
Für vom Auftraggeber zur Vervielfältigung freigegebe Entwürfe, Chromaline oder Reinzeichnungen, bzw. Daten-Aufzeichnungen und sonstige Druckvorlagen entfällt jegliche Haftung.
Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Erfüllungsort ist Ludwigshafen/Rhein
Gerichtsstand ist Ludwigshafen /Rhein


 

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Claudia Seifert, 67122 Altrip
 
Email:    seifert-altrip@t-online.de
 
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Inhaberin
 

Löwe

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

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