Allgemeine
Geschäfts-Bedingungen :
Jeder
mir erteilte und von mir übernommene Auftrag (mündlich
oder schriftlich) ist ein Urheberwerk-Vertrag mit lizenzrechtlichem
Einschlag.
Meine Entwürfe, Werk- u. Reinzeichnungen, Retuschen,
Ausdrucke bzw. Aufzeichnungen auf Datenträgern sind
als persönliche geistige Schöpfungen durch das
Urheberrechtsgesetz geschützt. Ohne meine Erlaubnis
dürfen sie, einschließlich der Urheberzeichnung,
weder im Original noch bei der Reproduktion verändert
werden. Jede Nachahmung auch von Teilen oder Details ist
unzulässig. Meine Arbeiten dürfen nur für
die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im
vereinbarten Umfang verwendet werden. Mit der Zahlung des
Lizenzhonorars erwirbt der Auftraggeber das ausschließliche
Nutzungsrecht für den vereinbarten Auftrag. Jede anderweitige
oder weitergehende Nutzung ist nur mit meiner Einwilligung
gestattet. Das gilt insbesondere für die Wiedergabe
eines Entwurfs in einem anderen als dem vereinbarten Format
oder für andere Werbemittel.
Meine Zustimmung zu einer anderweitigen oder weitergehenden Nutzung
ist von der Vereinbarung eines zusätzlichen Lizenzhonorars
abhängig.
Die Berechnung der Honorare richtet sich nach dem "Ordnungsschema
für die Berechnung der Honorare im Bereich der visuellen
Kommunikation", herausgegeben vom Bund Deutscher Grafik-Designer
(BDG) e. V., 4 000 Düsseldorf 1, Altestadt 8, oder nach einem
festen, Stundensatz, der der wirtschaftlichen Lage angepasst wird,
zuzüglich der gesetzlich geltenden MwSt. Die in meinem Angebot
genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die, der Angebotsabgabe
zugrunde gelegten, Auftragsdaten unverändert bleiben. Eine
unentgeltliche Tätigkeit oder die kostenfreie Vorlage von
Entwürfen, auch Skizzen oder Probedrucken sind nicht berufsüblich.
Sie werden auch dann berechnet, wenn der Auftrag nicht erteilt
wird. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit
haben keinen Einfluß auf das Honorar. Sie begründen
kein Miturheberrecht, es sei denn, dass dies ausdrücklich
vereinbart worden ist. Sonderleistungen, die vom Auftraggeber
veranlasst wurden, wie zusätzliche Vorarbeiten (Modellbau,
Photoaufnahmen, Digitalisierung von vorhandenen Vorlagen o.ä.),
die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudien,
Daten-Aufzeichnungen (einschließlich Maschinenstillstand),
Entwürfen als Autoren-Korrekturen, Druckvorstufe sowie die
Überwachung der Herstellung, Datenversand und Konvertierungen,
werden nach dem Zeitaufwand gesondert berechnet. Der Preis der
Ausdrucke richtet sich nach dem Papier- u. Druckerpatronenpreis.
Qualitäts-Schwankungen bei Ausdrucken können technisch
bedingt sein u. müssen in Kauf genommen werden. Für
Reisen, die zur Durchführung des Auftrages notwendig sind,
werden die entstandenen Reisekosten und Spesen in Rechnung gestellt.
Dasselbe gilt für die, von mir verauslagten, Kosten für
technische Hilfsarbeiten, besonders Materialien, Anfertigung von
Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reprosatz, Druck, Foto-Überwachung
(auch außer Haus) etc. Meine Honorare sind bei Abnahme der
Arbeiten fällig.
Sie sind ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in
Teilen abgenommen, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils
bei Abnahme des Teiles fällig. Entstehen Zweifel an der Zahlungsfähigkeit
des Auftraggebers, so können wir Vorauszahlung verlangen.
Der Auftraggeber hat nur dann ein Zurückbehaltungsrecht,
wenn wir unbestritten unseren Gewährleistungsverpflichtungen
nicht nachkommen.
Rabatt und Skonto nur nach Vereinbarung. Die Zahlung ist innerhalb
von 10 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten.
Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach
Vertragsschluss eingetretenen oder bekanntgewordenen Verschlechterung
der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet,
so kann ich Vorauszahlung und sofortigeZahlung aller offenen,
auch der noch nicht fälligen Rechnungen verlangen und die
Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einstellen. Sollte
die Zahlung der offenen Rechnungen bewusst hinausgezögert
werden, so tritt der Tatbestand der Verjährung nicht in Kraft.
Die Zahlung muss auf jeden Fall geleistet werden.
Die
Rechte stehen mir auch zu, wenn der Auftraggeber trotz einer verzugsbegründeten
Mahnung keine Zahlung leistet.
Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 2
% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank
zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird
hierdurch nicht ausgeschlossen. Liefertermine sind nur gültig,
wenn sie von mir ausdrücklich bestätigt werden
oder vertraglich vereinbart wurden. Gerate ich mit meinen
Leistungen in Verzug, so ist mir zunächst eine angemessene
Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der
Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten.
§ 361 BGB bleibt unberührt. Ersatz des Verzugsschadens
kann bis zur Höhe des Auftragswertes (Eigenleistung
ausschließlich Vorleistung und Material) verlangt
werden. Betriebsstörungen berechtigen nicht zur Kündigung
des Vertragsverhältnisses. Alle Entwürfe und Quelldaten,
gleichgültig, ob sie zur Ausführung gelangen oder
nicht, bleiben mein Eigentum. Die Originale sind mir nach
angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben,
sofern nicht ausdrücklich eine gegenteilige Vereinbarung
getroffen wurde. Vor der Ausführung der Vervielfältigung
sind mir Korrekturmuster vorzulegen. Die Überwachung
der Vervielfältigung erfolgt nur aufgrund einer besonderen
Vereinbarung. Texte werden von mir nach bestem Wissen sorgfältig
gelesen, sind aber vom Auftraggeber gegenzulesen und abzuzeichnen.
Wurden auf Geheiß vom Auftraggeber aus Zeit-und Kostengründen
keine Probeandrucke angefertigt, trägt der Auftraggeber
bei fehlerhafter Ausfertigung allein, die ihm entstandenen
Kosten + Fremdkosten gegenüber Dritten. (Neuauflagendruck,
Maschinenstillstand etc.). Druckreiferklärte DTP-Dateien
sind nach der Verarbeitung zum Film erneut auf Richtigkeit
zu prüfen. Ich hafte nur für Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit. Von allen vervielfältigten Arbeiten
sind mir üblicherweise 10 bis 20 einwandfreie ungefaltete
Belege (bei wertvollen Stücken eine angemessene Anzahl)
unentgeltlich zu überlassen. Im Rahmen des Auftrages
besteht Gestaltungsfreiheit.
Die mir vom Auftraggeber zur Bearbeitung und Verwertung überlassenen
Vorlagen werden unter der Voraussetzung verwendet, dass dieser
hierzu berechtigt ist. Kostenvoranschläge sind nicht branchenüblich.
Für beschädigte Entwürfe ist Schadenersatz zu leisten.
Meine Daten u. Arbeiten dürfen nicht als Vorlage an andere
Grafik-Designer weitergegeben werden. Datenklau ist strafbar.
Eine Haftung für die wettbewerbs-und warenzeichenrechtliche
Zulässigkeit meiner Entwürfe wird von mir nicht übernommen.
Für vom Auftraggeber zur Vervielfältigung freigegebe
Entwürfe, Chromaline oder Reinzeichnungen, bzw. Daten-Aufzeichnungen
und sonstige Druckvorlagen entfällt jegliche Haftung.
Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird
die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Erfüllungsort ist Ludwigshafen/Rhein
Gerichtsstand ist Ludwigshafen /Rhein
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